Vereinschronik

Vom Schützenwesen in Spalt

 

1.Anfänge

 

„Ein jeder Bürger, der ein eigenes Haus hat, muss einen Harnisch haben, ebenso alle übrigen Bürger. Ihnen wird bei der Verleihung des Bürgerrechts zur Pflicht gemacht, sich mit Hauswehren, Spieß oder Büchsen zu versehen“, so war es z. B. für die Bürgerschaft von Straubing bestimmt. In der Stadt Spalt , die von 1294 – 1804 zum Hochstift Eichstätt gehörte, wird es kaum anders gewesen sein. Sie war Mittelpunkt des Amtsbezirkes Wernfels-Spalt, war ringsum von markgräflich-ansbachischem Gebiet umschlossen und erhielt ihrer Bedeutung entsprechend eine Stadtmauerbefestigung mit Türmen, Mauern und Graben, die im Jahre 1450 ihre Feuerprobe bestand. Eine kleine Stadt wie Spalt konnte sich natürlich keine berufsmäßigen Söldner leisten, sondern musste in Notzeiten auf seine wehrfähige Bürgerschaft zurückgreifen. Die allgemeinen Wurzeln des Schützenwesens liegen somit in der mittelalterlichen Wehrverfassung. Daneben bildeten sich im Laufe der Zeit nach Art der Handwerkerzünfte eigene Bruderschaften aus, die Wehrtüchtigkeit und Wehrfreudigkeit besonders pflegten. Der hl. Sebastian war ihr Patron. Auch in Spalt ist schon für das 1495 eine Sebastiansbruderschaft nachweisbar. Doch fehlt es bis jetzt noch an Nachrichten über einen Zusammenhang mit dem Schießsport. Eines aber darf als sehr wahrscheinlich angenommen werden, dass der Stein mit der Jahreszahl 1655, der beim Abbruch der alten Schießstätte am Friedhof im Jahre 1875 gefunden wurde – heute in der Nordseite des Schießhauses eingemauert -, nicht die Gründung der Spalter Schützengesellschaft, sondern nur die Errichtung dieser Schießstätte anzeigt. Im Jahre 1734 wurde ein neues Schießhaus erbaut. In der Zeit vor und nach dem Befreiungskrieg (1809 – 1819) ruhte der Schießbetrieb vollkommen.

Am 21.8.1856 wird Bürgermeister Ehard als 1. obrigkeitlicher Kommissar ernannt, dem „die Aufsicht und Aufrechterhaltung der nötigen Ordnung und Handhabung der Disziplin über die Mitglieder der Schützengesellschaft“ zustand, wie es bereits eine amtliche Verordnung vom 15.9.1813 forderte.

Da die Sicherheitsanlagen am alten Schießhaus nicht genügten, die Lage des nahen Friedhofs wahrscheinlich auch unpassend war, trat die Schützengesellschaft im Jahre 1875 die Schießstätte mit dem Schießhaus (heute Leichenhaus) an die Stadt Spalt für 743,65 Mark ab und errichtete eine neue Schießstätte im Süden der Stadt. Die Stadtverwaltung Spalt stellte hierzu das nötige Material an Holz und Steinen und gab auch 1883 noch für den Bau eines 2. Stockes des Schießhauses einen Zuschuss von 500 Mark. Der alte Schießplatz, heute noch „Schießwasen“ genannt, wurde eingeebnet und mit Linden bepflanzt.

 

2.Die Schützenordnung von Spalt aus dem Jahre 1759

 

Sie ist die älteste erhaltene Schützenordnung von Spalt. Das handschriftliche Original im Besitz der Schützengesellschaft ging beim Brand des Jahres 1911 verloren. Eine glücklicherweise erhaltene Abschrift aus dem Jahre 1818 vermittelt einen aufschlussreichen Einblick in den damaligen Schießbetrieb. Damals hatten die Landesherren die Schützengesellschaften zu militärischen Kompanien zusammengefasst und die Teilnahme an den Schießveranstaltungen zur Pflicht gemacht. Einige Abschnitte aus der 33 Punkte umfassenden Schützenordnung, die hauptsächlich alle Fragen des Schießbetriebes regelt, sollen hier im Auszuge folgen und so den Unterschied zwischen 1759 und 1959 etwas beleuchten:

 

  1. Teilnahmeberechtigt an einem gewöhnlichen Schießen waren die Beamten des Amtes Wernfels-Spalt (Pfleger, Kastner, Stadtvogt), die Geistlichkeit, die Bürger der Stadt und die Untertanen auf dem Lande; auch die Söhne, selbst wenn die Väter schon Mitglieder waren. Bürger der Stadt und Untertanen auf dem Lande mussten 10 Jahre lang am Schießen teilnehmen und ein jährliches Schußgeld von 45 Kreuzern entrichten. Die Mitgliedschaft eines Schützen endete rechtlich erst mit der formellen „Abdankung“ vor der ganzen Schützenkompanie.

 

  1. An einem Schießtage wird um 11 Uhr die Trommel geschlagen. Um ½ 12 Uhr versammeln sich die jungen Preisträger des letzten Schießens vor der Stadtvogtei und marschieren in folgender Ordnung zur Schießstätte: 1. Der nächste Mann nach den 12 Preisträgern mit dem Windfähnlein; 2. Der schlagende Tambour; 3. Der erste Preisträger, in der rechten Hand die Schützenfahne. Hierauf die anderen Preisträger.

 

  1. Ungebührliches Benehmen (Fluchen oder Schwören) am Stand ist bei Strafe verboten.

 

  1. Jeder Schütze darf nur aus seiner Büchse schießen. Ein evtl. Schaden ist dem Schützenmeister anzuzeigen, der dann das Schießen aus einer anderen Büchse gestattet. Wer das nicht beachtet oder seine Büchse ohne Erlaubnis weiter verleiht, wird mit 15 Kreuzern Strafe belegt.

 

  1. Bei dreimaligem Versagen der Büchse ist der Schuss verfallen. Beim zweiten Versagen darf der Schütze noch aus dem Stand gehen und die Büchse richten, nimmt aber dann als letzter am Schießen wieder teil.

 

  1. Wenn ein Schütze „mit Künsten“ schießt, ist der Schuß verloren. Der Schütze darf niemals mehr an einem Schießen teilnehmen.

 

  1. Alle Jahre finden, abgesehen vom Kirschweihschießen , 12 Schießen statt.

 

  1. Einige Tage vor dem 1. Schießen des Jahres soll der ältere Schützenmeister seine Rechnung den Beamten übergeben, die sie mit dem 2.Schützenmeister und den 2 Beisitzern prüfen. Vor dem 1. Schießen wird das Ergebnis der Prüfung und die ganze Schützenordnung der Kompanie vorgelesen. Der 2. Schützenmeister rückt dann an die 1. Stelle vor und übernimmt die Kasse. Der älteste Beisitzer wird dann 2. Schützenmeister, und gleichzeitig wird ein neuer Beisitzer gewählt.

 

3.Die letzten fünfzig Jahre (1909 – 1959)

 

An Hand des Protokollbuches der Schützengesellschaft Spalt lässt sich die Vereinstätigkeit für diesen Zeitraum gut verfolgen:

 

18.7.1909                 Herr Lehrer Felix Schwarz regt durch ein Rundschreiben und durch einen Artikel im

                                "Rezatboten" zur Neubelebung des Vereins an, der seit dem Jahr 1896 einen Tiefstand in

                                seiner Entwicklung verzeichnete.


17./18.10.1909         1. Festschießen an der Kirchweih


1909                         Annahme der bayerischen Schützenordnung als Statuten


16.10.1911               Bei einem Großbrand verbrannten die alten Schützenfahne und Unterlagen zur

                                Vereinsgeschichte (handschriftliche Schützenordnung von 1759 und 1780, eine

                                gedruckte Schützenordnung des bayerischen Kurfürsten Karl Theodor von 1796 und

                                Rechnungen des Vereins aus dem Jahre 1747).


17.3.1914-24.5.1919   Keine Vereinstätigkeit


1920                         Anschaffung einer Mikrometerpunktmeßmaschine für 300 Mark


1923                         Einstellung des Schießbetriebs wegen zu hoher Munitionskosten


1926                        Reparaturen am Schießhaus in Höhe von 512 Mark. Davon stellten 3 Mitglieder

                               (Emmeran Wechsler, Moritz Herzog, Lorenz Merkl) ein zinsfreies Darlehen von 400 Mark

                               zur Verfügung.


18.9.1933                Zusammenschluss der beiden Spalter Schützenvereine, der Spalter Schützengesellschaft und

                               der Zimmerstutzenschießgesellschaft „Rezattal“. Der Verein "Rezattal" löst sich auf. Frühere

                               Bemühungen, die beiden Vereine zusammen zu schließen (1910, 1920, 1930), waren

                               gescheitert.


1935 und 1940         Annahme der Einheitssatzung des damaligen Reichsbundes für Leibesübungen.


1941 – 1952             Keine Vereinstätigkeit


24.7.1955                300-Jahrfeier in der Städt. Hopfenhalle (mit vorher durchgeführtem Preis- und

                               Pokalschießen)


1956/57                   Errichtung eines Vorbaues mit 8 Luftgewehrständen (Aufnahme eines zinslosen

          Darlehens von 1000,- DM beim 1. Schützenmeister).


25.4. – 10.4.1959     Gauschießen in der Städt. Hopfenhalle


So kann die Stadt Spalt neben ihrer reichen Vergangenheit auch auf eine lange Schützentradition zurückblicken. In Friedenszeiten waren die Schützenfeste in Deutschland schon immer glänzende Veranstaltungen. Hier zeigten sich Macht und Selbstbewusstsein der Bürger, Freude an Geselligkeit und am friedlichen Wettstreit. Die Schützengilden des Mittelalters und der Neuzeit gehörten aber auch zu den wenigen bürgerlichen Einrichtungen, wo die sonst so stark ausgeprägten Standesunterschiede zwischen Adeligen und Bürgern, Amtsleuten und Handwerkern spürbar in den Hintergrund traten.

Willi Ulsamer

 

Quellen und Literatur:

Schützenordnung von Spalt: Bayer. Staatsarchiv Nürnberg, Bez.-Amt Schwabach, Nr. 4080

(Abschrift vom Jahr 1818)



Kontakt


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